Die neuen Wertgrenzen sind für freihändige Vergaben 30.000 €; für beschränkte Ausschreibungen im Tiefbaubereich 300.000 € brutto, im Bereich Hochbau (Rohbau-, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten 150.000 € brutto und 75.000 € brutto im Bereich der Ausbaugewerke im Hochbau, für Pflanzarbeiten und Straßenausstattung.
Mit der Bekanntmachung werden auch sogenannte "Wertungspauschalen" eingeführt, mit denen bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes die wirtschaftlichsten Angebote gewertet werden können. Das bayerische Innenministerium hat für die nächste Woche zugesagt, "Wertungsbeispiele" den kommunalen Spitzenverbänden mitzuteilen. Eberhard Sinner weißt darauf hin, dass auch mit der neuen Bekanntmachung die Kommunen verpflichtet bleiben, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in allen Teilen anzuwenden. Die Anwendung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ist unterhalb der EU-Schwellenwerte weiterhin lediglich "empfohlen". Einzelheiten seien der Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums zu entnehmen, so Sinner, der die neue Bekanntmachung als Verwaltungsvereinfachung und -erleichterung für die Kommunen ausdrücklich begrüßt.